Zum Inhalt springen

Infos zum Datenschutz im Verein

Am 25.Mai 2018 trat die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft, die auch für Vereine gilt. Der nationale Datenschutz wird in einigen Punkten dadurch erweitert bzw. konkretisiert. Die Kernthese der neuen Verordnungen ist die Verpflichtung zur sachgerechten und mit den Vereinszwecken abgestimmten Nutzung von überlassenen persönlichen Daten.

In unserem Informationsblatt „Datenschutz im Verein“ haben wir die wichtigsten Aspekte, die die Vereine betreffen, zusammengefasst. Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Badischen Sportbundes Freiburg (http://bsb-freiburg.de/Service/HilfezumThemaDatenschutz/), der auch Informationsveranstaltungen zum Thema durchführt.

Neuer Praxisratgeber

Detaillierte und sehr umfangreiche Informationen sind in einem Merkblatt für Vereine des Landesdatenschutzbeauftragten des Landes Baden-Württemberg aufgeführt. Des Weiteren wurde nun auch ein Praxisratgeber für Vereine mit zahlreichen Mustern und Voralgen vom Landesdatenschutzbauftragten veröffentlicht. Die Dateien finden Sie unten oder unter: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de