Dem Präsidium gehören der Präsident, die zwei Vizepräsidenten, der Schatzmeister und der Vorsitzende des Verbandsspielausschusses an. Das Präsidium wird wie der übrige Verbandsvorstand für drei Jahre durch den Verbandstag gewählt. Die Aufgaben sind in § 27 Ziffer 2 der Satzung geregelt. Der Präsident und die beiden Vizepräsidenten vertreten den Verband im Sinne von § 26 BGB und sind jeweils einzeln vertretungsberechtigt. In der Regel tagt das Präsidium ein Mal pro Monat.