Was ist im Trainingsbetrieb aktuell erlaubt?
Am 8.3.2021 ist ein Stufenplan im Rahmen der Corona-Verordnung für Baden-Württtemberg in Kraft getreten. Dieser ermöglicht auch dem organisierten Sport eine vorsichtige Wiederaufnahme des praktischen Übungs- und Trainingsbetriebs. Je nach 7-Tage-Inzidenz sieht der Plan verschiedene Öffnungsstufen vor. Maßgeblich sind die Beschüssen bzw. die Inzidenzen des örtlichen Stadt-/Landkreises.
7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner:
• Sportausübung (kontaktarm) im Freien mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten (Kinder bis 14 werden nicht mitgezählt) möglich.
• Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre ist erlaubt. (Das Alter gilt tagesaktuell.)
• Auf öffentlichen und privaten Sportanlagen können mehrere dieser Gruppen Sport treiben (1 Gruppe pro Großfeld-Platzhälfte möglich), wenn gewährleistet ist, dass die Gruppen durchgängig den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich nicht durchmischen.
• Umkleiden, Duschen, Sanitär- und Gemeinschaftsräume bleiben geschlossen. (Ergänzung CoronaVO vom 12.3.: Ausgenommen hiervon ist die Einzelnutzung von Toiletten. Die Toiletten dürfen jedoch nicht geteilt werden. Es muss ausgeschlossen werden, dass Personen, die nicht gemeinsam sportlich aktiv sind, sich begegnen.)
• Sportwettbewerbe und Sportwettkämpfe bleiben weiterhin untersagt.
7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner:
• Sportausübung (kontaktarm) im Freien mit bis zu 10 Personen möglich.
• Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre ist erlaubt. (Das Alter gilt tagesaktuell.)
• Steigt die 7-Tage-Inzidenz an 3 Tagen in Folge wieder über 50, gelten die Gruppengrößen wie oben beschrieben (maximal 5 Personen (Kinder bis 14 werden nicht mitgezählt) aus 2 Haushalten).
In allen Fällen sind zwingend die jeweiligen Regelungen der lokalen Behörden (Landkreise, Kommunen) zu beachten.
Nach derzeitigem Kenntnisstand, in Rücksprache mit dem Kultusministerium, ist Fußball als kontaktarme Sportart anzusehen. Das bedeutet, dass im Rahmen der o.g. Möglichkeiten ein fußballtypisches Training stattfinden kann. Dennoch ist auf und neben dem Platz, wo immer möglich (Unterbrechungen, Anstehen, etc.) auf den Mindestabstand bzw. die geltenden Hygieneregeln zu achten. Für den Übungs- und Trainingsbetrieb ist generell ein Hygienekonzept mit Datenerhebung zur möglichen Kontaktnachverfolgung erforderlich.
NOTBREMSE - 7-Tage-Inzidenz an 3 Tagen in Folge über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner:
• Nutzung von Außensportanlagen für den Amateur- und Freizeitsport untersagt.
7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner:
• Sportausübung (kontaktarm) im Freien mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten (Kinder bis 14 werden nicht mitgezählt) möglich.
• Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre ist erlaubt. (Das Alter gilt tagesaktuell.)
• Auf öffentlichen und privaten Sportanlagen können mehrere dieser Gruppen Sport treiben (1 Gruppe pro Großfeld-Platzhälfte möglich), wenn gewährleistet ist, dass die Gruppen durchgängig den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich nicht durchmischen.
• Umkleiden, Duschen, Sanitär- und Gemeinschaftsräume bleiben geschlossen. (Ergänzung CoronaVO vom 12.3.: Ausgenommen hiervon ist die Einzelnutzung von Toiletten. Die Toiletten dürfen jedoch nicht geteilt werden. Es muss ausgeschlossen werden, dass Personen, die nicht gemeinsam sportlich aktiv sind, sich begegnen.)
• Sportwettbewerbe und Sportwettkämpfe bleiben weiterhin untersagt.
7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner:
• Sportausübung (kontaktarm) im Freien mit bis zu 10 Personen möglich.
• Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre ist erlaubt. (Das Alter gilt tagesaktuell.)
• Steigt die 7-Tage-Inzidenz an 3 Tagen in Folge wieder über 50, gelten die Gruppengrößen wie oben beschrieben (maximal 5 Personen (Kinder bis 14 werden nicht mitgezählt) aus 2 Haushalten).
In allen Fällen sind zwingend die jeweiligen Regelungen der lokalen Behörden (Landkreise, Kommunen) zu beachten.
Nach derzeitigem Kenntnisstand, in Rücksprache mit dem Kultusministerium, ist Fußball als kontaktarme Sportart anzusehen. Das bedeutet, dass im Rahmen der o.g. Möglichkeiten ein fußballtypisches Training stattfinden kann. Dennoch ist auf und neben dem Platz, wo immer möglich (Unterbrechungen, Anstehen, etc.) auf den Mindestabstand bzw. die geltenden Hygieneregeln zu achten. Für den Übungs- und Trainingsbetrieb ist generell ein Hygienekonzept mit Datenerhebung zur möglichen Kontaktnachverfolgung erforderlich.
NOTBREMSE - 7-Tage-Inzidenz an 3 Tagen in Folge über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner:
• Nutzung von Außensportanlagen für den Amateur- und Freizeitsport untersagt.
Erstellt/Stand:
25.06.2020, 17:38Uhr