Welche Personen sind von der Testpflicht ausgenommen? Was gilt für Schüler*innen?
Update: zum 03. April 2022
Ab dem 3. April 2022 gilt, dass Sportler:innen, ehrenamtliche Trainer:innen, Zuschauer:innen sowie Schiedsrichter:innen in allen Altergruppen auch ohne geimpft, genesen oder getestet (Antigen-Schnelltest) zu sein Zutritt zu Sportstätten haben.
Erstellt/Stand:
02.04.2022, 15:18Uhr