Zulassungsvoraussetzungen zur B-Lizenz
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
- Nachweis über die aktive Mitgliedschaft in einem SBFV-Verein
- Ärztliches Zeugnis über die sportliche Tauglichkeit (bei Einreichung nicht älter als 12 Monate)
- Erweitertes Führungszeugnis als Nachweis eines tadelfreien Leumunds (Original) (bei Einreichung nicht älter als 3 Monate). Das Führungszeugnis kann bei der jeweiligen Gemeinde/Stadt beantragt werden. Mit diesem Antrag kann das Führungszeugnis kostenfrei ausgestellt werden
- Erklärung, dass der Bewerber sich der Ausbildungsordnung, den Satzungen und den Ordnungen des DFB und seines zuständigen Landesverbandes unterwirft
- Für die Absolvierung der Online-Phasen ist ein PC/Laptop, Tablet oder Smartphone mit einer ausreichend schnellen Internetverbindung notwendig. Eine Benutzung per PC/Laptop wird empfohlen
- Eine aktive Teilnahme an Theorie und Praxis mit einer Anwesenheitsquote von 100% wird erwartet
Besondere Zulassungsvoraussetzungen
- Die Vollendung des 17. Lebensjahres (die Lizenz kann ab der Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt werden)
- Die gültige C-Lizenz
- Der Nachweis einer Erste-Hilfe-Grundausbildung gemäß den „Gemeinsamen Grundsätzen zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe, die zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf (Online-Kurse werden nicht anerkannt). Der Nachweis muss erst zur Präsenz-Phase III eingereicht werden.
- Der Nachweis über mindestens 6 Monate Tätigkeit als Trainer*in im leistungsorientierten Erwachsenen- oder Jugendbereich (siehe unten, Altersbereich U12 und höher) nach dem Erwerb der C-Lizenz
- Zugriff auf eine der Ausbildungsstufe entsprechenden Mannschaft, mit der Anwendungsaufgaben absolviert werden können
Bei Herren und Junioren (U12 und höher):
• Cheftrainer*in in der Bezirksliga oder höher
• Co-Trainer*in in der Landesliga oder höher
Bei Frauen und Juniorinnen (U12 und höher):
• Cheftrainer*in in der Landesliga oder höher
• Co-Trainer*in in der Verbandsliga oder höher
Alle Unterlagen der allgemeinen und besonderen Zulassungsvoraussetzungen sind als PDFs gesammelt in einer E-Mail bis zum 15. April 2023 unaufgefordert an petra.schroff@sbfv.de zu senden. Die Vorlagen stehen unten zum Download bereit. Wenn keine Zusendung erfolgt, wird die Bewerberin/der Bewerber ohne Benachrichtigung auf die Absageliste gesetzt. Der Erste-Hilfe-Nachweis muss erst zur Präsenz-Phase III eingereicht werden.
Erstellt/Stand:
26.10.2022, 14:18Uhr