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Startseite » Medien-Akkreditierung für das SBFV-Rothaus-Pokalfinale 2022

Medien-Akkreditierung für das SBFV-Rothaus-Pokalfinale 2022

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Die Online-Akkreditierung ist bis Mittwoch, 18.5., 12.00 Uhr möglich.

Eine spätere Akkreditierung (z.B. am Spieltag) ist nicht mehr möglich.
Allein mit einem Presseausweis kann Medienvertretern kein Zutritt zum Stadion gewährt werden. 
1 Angaben zur Person
Bitte Kopie/Scan/Foto des Presseausweises beifügen
2 Angaben zur Redaktion
3 Organisation
4 Hinweise zur Akkreditierung
1. TV/VIDEO-BERICHTERSTATTUNG
1.1. Erstverwerter
Erstverwerter ist der SWR, bzw. die Landesrundfunkanstalten der ARD. Diese Sender können uneingeschränkt Bildmaterial erstellen und jederzeit veröffentlichen/ausstrahlen.
1.2. Zweitverwerter
Zweitverwerter sind alle Medien, die nicht der ARD-Gruppe angehören. In diesem Jahr werden keine Zweitverwertungsrechte vergeben. Der SBFV versucht Bewegtbilder zentral für Zweitverwertung zur Verfügung zu stellen. Das erstellte Material darf am Spieltag erst nach 20:00 Uhr veröffentlicht/ausgestrahlt werden!

2. HÖRFUNK/AUDIO-BERICHTERSTATTUNG
Hörfunk/Audio-Medien, die nicht der ARD-Gruppe angehören, dürfen live berichterstatten, sofern eine gesonderte Vereinbarung mit dem SBFV getroffen wird.

3. FOTOGRAFEN-ERKLÄRUNG
Zur Akkreditierung im Bereich Foto berechtigt sind grundsätzlich nur Sportfotografen, die einen bundeseinheitlichen Presseausweis und auf Nachfrage auch einen Redaktionsauftrag oder Arbeitsnachweis vorweisen können. Insgesamt stehen 6 Fotografen-Plätze zur Verfügung. Darüber hinaus können auch vereinseigene Fotografen (je Verein eine Person) der an den Endspielen beteiligten Vereine eine Akkreditierung beantragen.

Der Fotograf verpflichtet sich durch Einreichung des Antrags insbesondere,
  • das Spielfeld vor, während und nach dem Spiel sowie die Aktivenbereiche (Spielertunnel, Umkleidekabinen, Schiedsrichter-Kabinen, etc.) nicht zu betreten,
  • das mit der Akkreditierung ausgegebene Fotografen-Erkennungsleibchen zu tragen und vor dem Verlassen des Stadions zurückzugeben.
  •  die vom SBFV ausgewiesenen Fotografenarbeitsbereiche einzuhalten und das von ihm mitgebrachte Equipment so zu platzieren, dass eine Gefährdung anderer Personen vermieden wird,
  • darauf zu achten, dass die Produktion des TV-Signals nicht behindert, eingeschränkt oder gestört wird,
  • Adressaten und Verwerter der Fotos davon in Kenntnis zu setzen und selbst zu beachten, dass am Spieltag bis 20 Uhr keine Sequenzbilder mit dem Charakter einer Videosequenz und keine videoähnlichen Fotostrecken aus dem Stadion und/oder vom Spiel im TV, Internet oder in Online-Medien verwendet werden dürfen. Uneingeschränkt gestattet ist die Weiterleitung digitalisierter Aufnahmen bereits während des Spiels ausschließlich zur internen redaktionellen Bearbeitung (z. B. via Bilddatenbanken),
  • Fotos ausschließlich für redaktionelle Publikationszwecke zu verwenden.
  • Hinweis: Jede Nutzung der Fotos für kommerzielle und/oder werbliche Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des SBFV und/oder ggf. anderer Rechteinhaber (z.B. der Vereine oder der abgebildeten Spieler).

4. HYGIENEKONZEPT
Die Medienvertreter:innen verpflichten sich durch Einreichung des Antrags insbesondere, die jeweils gültigen Hygienevorschriften rund um das Endspiel anzuerkenn.

5. HAFTUNG
Die Haftung des SBFV für Schäden am Eigentum akkreditierter Medienvertreter ist ausgeschlossen, es sei denn, diese werden mindestens grob fahrlässig verursacht.
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