Spiel- und Zeitstrafen in Corona-Zeit
18.06.2021
Der Verbandsvorstand hat im schriftlichen Umlaufverfahren folgenden Umgang mit Sperrstrafen beschlossen:
In der Zeit, in der der Spielbetrieb der Saison 2020/2021 ruhte, konnten Spiel- und Zeitstrafen nicht abgegolten werden.
Der Verbandsvorstand beschließt, dass für diese Zeit 4 Spiele oder bei Zeitstrafen 4 Wochen als abgegolten angerechnet werden. Die Einsatzberechtigung für Freundschaftsspiele sollte ab sofort wieder erteilt werden.
Von dieser Regelung ausgenommen bleiben Tätlichkeiten und sämtliche Vergehen gegen Schiedsrichter.
Bei Spielern, die noch in einem wiederaufgenommenen Pokalwettbewerb eingesetzt werden können, werden zudem auch zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme offene gelb-rot Sperren als abgegolten angerechnet.
Die Zuständigkeit liegt beim jeweiligen Sportrichter, der seine Urteile entsprechend überprüft und im DFBnet die Abgeltung vornimmt.
Nachrichtenart:
Verbandsvorstand
Änderung Satzung/Ordnungen/AB