Mitgliedermeldung bis zum 31. Januar 2023
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01.01.2023 | 15:51 Uhr
Bis zum 31. Januar müssen Vereine ihren MItgliederstand beim SBFV und beim BSB melden.
Einmal jährlich müssen alle Vereine eine Mitgliedermeldung (Stand: 1. Januar des Jahres) abgeben. Diese Erhebung ist u.a. Grundlage für die jährliche DFB-Mitgliederstatistik. Detaillierte Informationen wurden im Dezember 2022 per ePostfach an die Vereine versendet. Hinweise zur Meldung finden sie unten.
Darüber hinaus ist auch eine Bestandsmeldung beim Badischen Sportbund Freiburg abzugeben, welche u.a. Grundlage für den Einzug der BSB-Mitgliedsbeiträge, welche über die Fachverbände eingezogen werden.
Infos zur BSB-Meldung: https://www.bsb-freiburg.de/service/mitgliedschaft/bestandserhebung
Abgabefrist für beide Meldungen ist der 31. Januar 2023.
Verein, die ihr Mitglieder mit DFBnet Verein verwalten, können die Meldedaten direkt ins das DFBnet übertragen, bzw. Importfähige-Dateien für beide Meldungen erstellen. Infos dazu finden Sie hier.
Einmal jährlich müssen alle Vereine eine Mitgliedermeldung (Stand: 1. Januar des Jahres) abgeben. Diese Erhebung ist u.a. Grundlage für die jährliche DFB-Mitgliederstatistik. Detaillierte Informationen wurden im Dezember 2022 per ePostfach an die Vereine versendet. Hinweise zur Meldung finden sie unten.
Darüber hinaus ist auch eine Bestandsmeldung beim Badischen Sportbund Freiburg abzugeben, welche u.a. Grundlage für den Einzug der BSB-Mitgliedsbeiträge, welche über die Fachverbände eingezogen werden.
Infos zur BSB-Meldung: https://www.bsb-freiburg.de/service/mitgliedschaft/bestandserhebung
Abgabefrist für beide Meldungen ist der 31. Januar 2023.
Verein, die ihr Mitglieder mit DFBnet Verein verwalten, können die Meldedaten direkt ins das DFBnet übertragen, bzw. Importfähige-Dateien für beide Meldungen erstellen. Infos dazu finden Sie hier.
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