Zum Inhalt springen

Vertragsspieler

Für Vertragsspieler gelten einige Besonderheiten im Bezug auf die Spielrechtserteilung und Vereinswechsel.

Definition

Vertragsspieler ist, wer über sein Mitgliedschaftsverhältnis hinaus einen schriftlichen Vertrag mit seinem Verein abgeschlossen hat und über seine nachgewiesenen Auslagen hinaus Vergütungen oder andere geldwerte Vorteile von mindestens € 350,– monatlich (bei Verträgen vor 1.2.2024 Mindestbetrag 250 €) erhält. Er muss sich im Vertrag verpflichten, die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben abführen zu lassen, und die Erfüllung dieser Verpflichtungen zusammen mit dem Antrag auf Spielerlaubnis, spätestens jedoch binnen drei Monaten nach Vertragsbeginn, durch den Verein nachweisen oder zumindest glaubhaft machen; andernfalls hat er nachzuweisen, dass diese Abführungspflicht nicht besteht. Des Weiteren muss der Verein einen zweiten Nachweis zum 30.4. für das erste Quartal des laufenden Kalenderjahres erbringen.

Stichworte zum Thema Vertragsspieler

Die Vereine und die Spieler sind verpflichtet, Vertragsabschlüsse, Änderungen sowie die Verlängerung von Verträgen bei der Passstelle des Verbandes unverzüglich nach Abschluss, Änderung bzw. Verlängerung durch Zusendung einer Ausfertigung des Vertrages anzuzeigen.
Die Anzeige muss gemeinsam von Verein und Spieler erfolgen und eine Kopie des Vertrages muss beigefügt sein.
Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, daß der Spieler bisher keinen Vertrag hatte oder der bisherige Vertrag abgelaufen oder aufgelöst ist.

Verträge mit Vertragsspielern müssen auf eine Laufzeit bis zum Ende eines Spieljahres (30.6.) laufen. Die Laufzeit soll bei Spielern über 18 Jahren auf fünf Jahre begrenzt werden und darf bei Spielern unter 18 Jahren maximal drei Jahre betragen.Der Abschluss ist während eines Spieljahres auch für die laufende Spielzeit möglich.

Im FIFA-Reglement bezüglich des Status und Transfer von Spielern ist festgelegt, dass alle Spieler, Amateure und Vertragsspieler, die als Vertragsspieler registriert werden sollen, in einem Online-Verfahren (FIFA TMS-Pro) abgewickelt werden müssen.
Für Vereine, die bisher noch keinen eigenen Account im FIFA TMS-Pro-System verfügen, ergibt sich dadurch eine zeitliche Problematik bei Vertragsspielern, die noch zum Ende der Wechselperiode I (31.8.) registriert werden sollen. Für die Vereine muss erst über den DFB ein Zugang bei der FIFA beantragt werden, was bis zu 24 Stunden dauern kann. Nach Erhalt des Zugangs muss eine telefonische Einweisung durch einen DFB-Mitarbeiter erfolgen. Der Vorgang muss dann noch durch den anderen beteiligten Verband genehmigt werden. Dies muss alles zwingend vor Ende der Wechselfrist erfolgen, ein erst kurz vor Ablauf der Frist eingestellter Antrag, wird von der FIFA nicht mehr genehmigt.
Anträge zur Registrierung von Vertragsspielern, die aus dem Ausland kommen, müssen deshalb mit den vollständigen Unterlagen (Antrag und Vertragsspielervertrag) mindestens 3 Tage vor Ende der Wechselfrist bei der Passstelle eingegangen sein.