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DFB-Pilotprojekt "Playing Down"

Der DFB führt mit Beginn der aktuellen Spielzeit 2024/25 in mehreren Landesverbänden ein Pilotprojekt durch, das sich an biologisch jüngere Fußballer richtet. Ziel ist es, betroffenen Kindern zeitweise die Möglichkeit zu geben, in einer jüngeren Altersklasse zu spielen („Playing-Down“), um sich dort mit körperlich ähnlich entwickelten Kindern zu messen. Das Projekt wird wissenschaftlich vom Institut für Sportwissenschaft der Universität Tübingen begleitet. 

Die körperliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen verläuft in der Regel nicht linear und sehr individuell. Deutlich kleinere und leichtere Kinder treffen im sportlichen Wettkampf einer Altersklasse oftmals auf größere und körperlich stärkere Jungen und Mädchen. Man spricht hier vom „relativen Alterseffekt“, der für den weiteren Verlauf einer sportlichen Entwicklung für spätentwickeltere Kinder deutlichen Nachteile mit sich bringen kann. Das vielleicht prominenteste Beispiel ist der argentinische Weltmeister Lionel Messi, der aufgrund des verzögerten Wachstums erst spät sein extremes Talent entwickeln und perfektionieren konnte. 

Die großen Unterschiede in der biologischen Reife führen im Jugendfußball vielfach zu Benachteiligungen – im Training wie im Spiel. Eine deutliche geringere Körpergröße bspw., verringert die Möglichkeit, sich im Zweikampf gegen biologisch ältere Gegenspielerinnen und -Spieler durchzusetzen. In der Folge verlieren Spätentwickler oft die Lust an zweikampfgeprägten Sportarten. Studien belegen eindeutig die geringere Chance für biologische jüngere Kinder, für Auswahlkader berücksichtigt zu werden. In Mannschaftssportarten betrifft dies in der Regel Kinder und Jugendliche, die in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres geboren werden. 

Fragen zum Pilotprojekt

Die Regelung betrifft für das Pilotprojekt zunächst die jüngeren Altersklassen der männlichen C- und B-Jugend (U14 und U16) in allen Spielklassen. Für die Saison 2024/25 sind dies die Jahrgänge 2011 und 2009. Um in einer jüngeren Altersklasse spielberechtigt zu sein (d.h. U13 bzw. U15), muss ein Spieler folgendes Kriterium erfüllen: Sein biologisches Alter zum 1. Juli 2024 ist mehr als ein Jahr geringer als das biologische Alter des „durchschnittlichen“ Spielers seiner eigentlichen Altersklasse.  

Konkret bedeutet dies: Der „durchschnittliche“ U14-Spieler ist am 1. Juli 2024 13,0 Jahre alt. Der „durchschnittliche“ U16-Spieler ist 15,0 Jahre alt. Um am „Playing-Down“ teilnehmen zu können, muss das biologische Alter eines Spielers weniger als 12,0 (als aktueller Spieler der U14) bzw. weniger als 14,0 Jahre (als aktueller Spieler der U16) betragen. 

Das biologische Alter eines Spielers kann anhand des Körpergewichts sowie der Körpergröße im Stehen und im Sitzen abgeschätzt werden (sog. Mirwald-Methode). Die Messung dauert etwa 5 Minuten. Die notwendigen Materialien sind eine digitale Körperwaage und ein Stadiometer zur Größenmessung.

Ein kurzes Schulungsvideo zur richtigen Durchführung der Messung finden Sie hier.

Die Messergebnisse werden mit weiteren relevanten Informationen zum Spieler in ein Excel-Dokument eingetragen. Dort wird automatisch das biologische Alter des Spielers berechnet. Schließlich wird angezeigt, ob der Spieler für die „Playing-Down“-Regelung antragsberechtigt ist. 

Es wird empfohlen nur dann einen Antrag zu stellen, wenn angenommen wird, dass ein Spieler davon profitiert, noch eine Zeit lang in der jüngeren Altersklasse zu spielen (bpw. weil er aktuell Schwierigkeiten hat, mit den Spielern seiner angestammten Altersklasse mitzuhalten).

Nach Prüfung des o.g. Kriteriums sendet der/die Jugendleiter*in das ausgefüllte Excel-Dokument mit den Messergebnissen zum biologischen Alter, das Antragsformular und die Einverständniserklärung der Eltern des Spielers an die SBFV-Passstelle.
Dort wird der Antrag geprüft und eine zentrale Messung durch geschulte Verbandsmitarbeiter*innen durchgeführt. Wenn das Kriterium erfüllt ist, wird das Spielrecht für eine Saisonhälfte ausschließlich in der jüngeren Altersklasse genehmigt. Zur zweiten Saisonhälfte kann ein erneuter Antrag gestellt werden. 

  1. Durchführung des Messverfahrens durch den Verein (verantwortlicher Trainer/Jugendleiter) mit Excel-Tabelle. Hierzu bitte die beiden Video-Tutorials zuvor anschauen und danach verfahren.
  2. Bei Unterschreitung des biologischen Alters erfolgt ein Antrag über das Antragsformular („Antrag Sonder-Spielrecht“), dem die Excel-Liste mit den Messergebnissen sowie die Einverständniserklärung der Eltern beigefügt werden muss.
  3. Anschließend erfolgt eine 2. Testung zentral auf der SBFV-Geschäftsstelle. Terminmitteilung erfolgt bis Ende August. 
  4. Durchführung des Messverfahrens durch geschultes Personal des Verbandes bis 31.8., bzw. 31.1.
  5. Bei Unterschreiten des Grenzwerts in der 2. Untersuchung, wird der Antrag durch die Geschäftsstelle genehmigt und die Spielberechtigung über die Passstelle erteilt.

Für die erste Saisonhälfte (Spielrecht bis 31.01.2025) muss der Antrag bis zum 26.08.2024 über den Jugendleiter per ePostfach an die SBFV-Passstelle eingereicht werden. Die zentralen Messtermine finden bis Ende August statt und werden rechtzeitig mitgeteilt. 

Für die zweite Saisonhälfte (Spielrecht von 01.02.2025 bis 31.07.2025) muss der Antrag zwischen dem 01.12.2024 und dem 31.01.2025 eingereicht werden. Die zentralen Messtermine finden im Anschluss bis Mitte Februar 2025 statt und werden ebenfalls kommuniziert. 

WICHTIGE HINWEISE

  • Laufzeit für genehmigte Anträge: eine Saisonhälfte (bis zum 31.01.2025).
  • Für eine Verlängerung des Sonderspielrechts (bis zum 30.06.2025) ist eine Folgetestung zwischen 01.12. – 31.01. notwendig.
  • Wird der Antrag genehmigt, ist nur die Teilnahme am altersklassentieferen Wettbewerb (U16 in U15; U14 in U13) erlaubt. Zurückversetzte Spieler dürfen für den entsprechenden Zeitraum nicht in der U16 oder U14 spielen.
  • Das Sonderspielrecht gilt
    • bei den D-Junioren (U13) in allen Spielklassen und
    • bei den C-Junioren (U15) bis einschließlich EnBW-Oberliga.

Erklärvideo zur Durchführung der "Vorab"-Messung im Verein.

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