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Wechselperiode I endet am 2.9.

Die Wechselperiode I endet für Amateur- sowie Vertragsspieler am Montag, 2. September 2024 um 24 Uhr.

Da der Stichtag 31.08.2024 auf einen Samstag fällt wird die Wechselperiode I bis zum nächsten Werktag (montag, 2.9.) verlängert.
Um im Falle einer Freigabe das sofortige Spielrecht für Punktspiele zu erhalten, müssen der Passstelle des Südbadischen Fußballverbandes bei Amateur- & Vertragsspielern bis Montag, 2.9. um 24 Uhr sämtliche Unterlagen vorliegen. Bei einem Vereinswechsel sind dies der Spielgenehmigungsantrag, die nachträgliche Freigabe, sowie Vertragsauflösungen und/oder Verträge.

Zu beachten ist, dass nicht der Poststempel maßgebend ist, sondern der Eingang der Unterlagen auf der Geschäftsstelle. Dies ist auch per Faxversand an die Nummer 0761-28269 19 möglich.
Bei allen Passanträgen, die nach dem 2.9. (Amateure & Vertragsspieler) eingehen, ist eine Wartefrist zu berechnen. Auch nachträgliche Zustimmungen, die nach dem 2.9. eingehen, können für das Wechselverfahren nicht mehr berücksichtigt werden. 

Einbezogen in diese Regelungen sind der ältere A-Junioren- (Jg. 2006) und der ältere B-Juniorinnen-Jahrgang (Jg. 2008).  Nicht betroffen ist der Nachwuchsbereich vom jüngeren A-Junioren-Jahrgang (2007), sowie dem jüngeren B-Juniorinnen-Jahrgang (2009) abwärts. Hier sind die o.g. Fristen nicht einzuhalten, die Berechnung der Spielzeit richtet sich nach den Bestimmungen der Jugendordnung (§ 7 und 8).

Für alle Fragen zum Thema Spielberechtigung stehen Euch die Mitarbeiter der SBFV-Passstelle gerne zur Verfügung. Bitte nutzt auch unser umfangreiches Informationsangebot im Bereich Vereinswechsel / Passwesen.